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01. Was tun gegen unerwünschte Telefonwerbung? 02. Was sind eigentlich Viren 03. Was bedeutet der Begriff Firewall?
04. Wie sichere ich meine Daten richtig ?
05. Welche Pflichtangaben müssen in eMails enthalten sein?
| 01. | Was tun gegen unerwünschte Telefonwerbung? | | | Die Bundesnetzagentur bittet zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung die Verbraucher um Unterstützung. "Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung" zu, erläuterte der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth. Erfolge ein Werbeanruf ohne Einverständnis des Betroffenen, sollte dieser der Bundesnetzagentur Datum und Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Anrufers und – falls möglich – dessen Rufnummer, den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und den Grund des "Cold Calls" nennen.
Der Einfachheit halber hat die Regulierungsbehörde ein Formblatt auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt, das Belästigte nach dem Ausfüllen an die Agentur zurücksenden können. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden können Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufgedeckt und Bußgeldverfahren einleitet werden.
Das Formblatt finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de / Verbraucher / Rufnummernmissbrauch.
Anrufer können sich zudem nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang etwa durch die Teilnahme an Gewinnspielen oder nachträglich erteilt hat.
Wir raten Ihnen: Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer.
Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat. Sie beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform etwa als E-Mail oder per Telefax erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat. Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll insgesamt erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas etwa muss in Zukunft der alte Vertrag ebenfalls in Textform gekündigt werden. Das Justizministerium hat ebenfalls eine Informationsseite zu den Gesetzesänderungen erstellt.
(Quelle: heise resale)
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| | 02. | Was sind eigentlich Viren | | | Mittlerweile hat sich der Begriff „Virus“ umgangssprachlich als Oberbegriff für Schädlinge aller Art etabliert. Genau genommen ist das allerdings nicht ganz richtig, da ein Virus ein Schädling mit speziellen Eigenschaften ist, genauso wie ein Wurm, ein Trojanisches Pferd oder ein Hoax. Oft vereinen Schädlinge in sich allerdings mehrere Charakteristika; beispielsweise gibt es viele Mail-Würmer, die ebenso Virus-Funktionen aufweisen.
Was Computer-Viren mit ihren biologischen Artgenossen gemein haben, ist die selbständige Vervielfältigung und Ausbreitung, wenn sie einmal ein System befallen haben. Ein Virus ist ein Programm, das sich selbst an fremde Dateien anhängt oder sich aber auch die Startanweisungen eines Computers kopiert und so verbreitet. Viren können einfach nur Scherze sein, können aber auch großen Schaden auf einem PC und noch mehr in Netzwerken anrichten (z. B. die Festplatte löschen). Dagegen schützt man sich mit einem Antiviren-Programm (Viren-Scanner), das in regelmäßigen Intervallen auf den neuesten Stand gebracht (upgedatet) wird. Im Internet entsteht die Virengefahr in der Regel erst beim Downloaden von ausführbaren Dateien, ein bloßes Betrachten ist meist ungefährlich; es gibt aber auch Mechanismen, die beim bloßen Öffnen einer Webseite Veränderungen am Computer des Besuchers bewirken können, beispielsweise Trojaner einschleusen. Die Gefährlichkeit solcher Angriffe richtet sich wie bei Hacker-Attacken nach den Sicherheitseinstellungen des Browsers. (Internet Explorer, Firefox, Netscape usw.) Es gibt bereits zigtausende Computer-Viren verschiedenster Art. Sie richten enorme Schäden an, vor allem durch den Aufwand bei Neuinstallationen und Datenrekonstruktionen, aber auch durch Datenverlust.
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| | 03. | Was bedeutet der Begriff Firewall?
| | | In der einfachsten Form ist eine Firewall eine Software auf dem Computer, die aufpasst, dass keine Verbindungen von außen auf den eigenen Rechner aufgebaut werden und dass vom eigenen PC ausgehend in das Internet nur die Verbindungen aufgebaut werden, die man vorher als erlaubt definiert. hat.
Fortgeschrittenere Firewalls können darüber hinaus den Zugriff vom eigenen Netz in das Internet regulieren, so dass nur die Benutzer ins Internet kommen, denen dies ausdrücklich erlaubt ist.
Es gibt verschiedene Arten von Firewalls, die sich durch unterschiedliche Schutzmechanismen und Sicherheitslevel voneinander unterscheiden.
Paketfilter (Screening Router)
Sie dienen dazu, Kommunikationsdienste und den Zugriff auf Systeme zu beschränken. Diese Funktion wird oft von einem Router übernommen. Es finden keine inhaltlichen (z.B. Viren) oder nutzerbezogenen Überprüfungen statt. Daher stellen reine Paketfilter eine eher schwache Variante einer Firewall mit niedrigem Sicherheitsstandard dar.
Stateful Inspection Firewall
Auch bekannt als dynamischer Paketfilter, ist in der Lage, sich aktuelle Status- und Kontextinformationen einer Kommunikationsverbindung zu merken und diese bei der Filterung des Datenstroms zu berücksichtigen. So lassen sich z.B. manipulierte Verbindungen erkennen. Stateful Inspection Firewalls bieten eine höhere Schutzfunktion als Paketfilter.
Application Level Gateway
Auch Proxy-Firewall genannt, analysiert den Datenstrom auf Anwendungsebene, wodurch inhaltliche Bewertungen von Daten, wie z.B. Benutzerauthentifizierungen und Virenüberprüfungen, erst möglich werden. Bei einem Application Level Gateway handelt es sich um einen Stellvertreter (Proxy) für einen bestimmten Dienst (z.B. WWW, eMail), welcher Anfragen für den jeweiligen Dienst entgegennimmt und bearbeitet, und somit keine direkten Kommunikationsverbindungen zwischen Quelle und Ziel zulässt.
Mehrstufige Firewall
Sie setzt sich aus mehreren der zuvor genannten Firewall-Arten zusammen und sieht eine Aufteilung der Funktionalität auf unterschiedliche miteinander gekoppelte Systeme vor. So entsteht ein höherer Schutz, da die zwischen einem Unternehmensnetz und dem Internet ausgetauschten Daten mehrere Blockaden passieren müssen. Zudem ist die Einrichtung verschiedener Schutzzonen (De-Militarisierte Zone) möglich, wodurch sich z.B. Daten für über das Internet zugängliche Server und interne Server oder Arbeitsplatzrechner netzwerktechnisch getrennt voneinander handhaben lassen.
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| | 04. | Wie sichere ich meine Daten richtig ?
| | | Kaum eine Firma ist sich des Wertes ihrer Daten bewusst. Erst im Falle eines unvorhergesehenen Datenverlustes wird darüber nachgedacht. Halten Sie schon heute einen Notfallplan für den Ernstfall bereit. Ihre Daten sind ein wertvolles Gut! Es gilt, sorgfältig mit ihnen umzugehen. Am wichtigsten ist dabei vor allem: Regelmäßiges Speichern, tägliche Sicherung (auch für Notebooks), Überprüfung und Lagerung der Backups an einem vor Feuer und Wasser geschützten Ort.
Grundsätzlich stehen Ihnen heute vier verschiedene technologische Möglichkeiten zur Verfügung, um Daten zu sichern, Daten zu archivieren oder zu transportieren: Elektro-magnetische Speichertechnologie (Festplatten, Bänder), Optische Speichertechnologie (CD, DVD), Flash Memory (SD, USB-Stick) und Magneto-Optische Speichertechnologie (MO). Eine für Sie und Ihr Unternehmen optimale Lösung sollte nach Ihren Anforderungen maßgeschneidert sein und nach Möglichkeit folgende Kriterien erfüllen:
kurze Sicherungs- und Wiederherstellungszeiten
zuverlässige Langzeitarchivierung
zentrales Management
effiziente Auslastung bestehender Netzwerkinfrastrukturen
preisgünstige Realisation
Wir beraten Sie umfassend zu diesem wichtigen Punkt Ihrer EDV-Struktur – damit Ihre Daten sicher sind und sicher bleiben. Dabei setzen wir auf namhafte Hersteller und flexible, ausgereifte Produkte, die an Ihre individuellen Bedürfnisse optimal angepasst werden können.
Tipps zur Datensicherung:
Die Verwendung eines einzelnen Mediums zur Datensicherung birgt die große Gefahr, dass es trotz des Backups früher oder später zu Datenverlusten kommt. Allein der Systemabsturz während einer Sicherung vernichtet das einzige Backup. Bei der Entwicklung einer Backup-Strategie ist also darauf zu achten, dass der Zugriff auf ältere Versionen der gesicherten Daten gewährleistet ist. Immerhin kann eine Datei zum Zeitpunkt der aktuellen Sicherung bereits beschädigt oder virenverseucht sein.
Eine einfache Methode dieses Risiko zu minimieren, besteht darin, 5 Cartridges (Medien) zum täglichen Medienwechsel einzusetzen. Pro Arbeitstag wird ein spezifisches Medium verwendet, das entsprechend, z.B. „Dienstag“, beschriftet werden sollte. Die Auslagerung eines Sicherungsmediums außerhalb des Gebäudes ist unbedingt empfehlenswert.
Generationenprinzip
Großvater – Vater – Sohn Prinzip nennt sich eine Sicherungsmethode, die mindestens drei Sicherungsmedien umfasst. Dabei wird z.B. am Montag ein Medium (Großvater) verwendet, am Dienstag wieder ein neues (Vater) und am Mittwoch schließlich das dritte Medium (Sohn). Am Donnerstag wird dann das Medium vom Montag (Großvater) überschrieben, am Freitag das Medium vom Dienstag (Vater) usw. Damit ist gewährleistet, das wenigstens die Medien der letzten zwei Tage zur Rücksicherung verwendet werden können. Die Sicherungsmethode legt aber nur einen Teil der Strategie fest. Es bleibt noch zu entscheiden, welche Datenbestände gesichert werden sollen. Dies hat Einfluss auf die Datensicherungs-Geschwindigkeit und auf den Aufwand eines eventuellen Restores.
Welche Datenbestände sollen gesichert werden?
Vollbackup
Der einfachste Weg ist das tägliche Vollbackup aller Dateien – egal ob seit der letzten Sicherung geändert oder nicht. Die Vorteile sind, dass sich auf dem letzten Band alle aktuellen Änderungen befinden und der Benutzer sich keine Gedanken darüber machen muss, was gesichert werden soll und, besonders wichtig, eine Datenrücksicherung gestaltet sich sehr einfach und gefahrlos. Nachteile sind der immense Platzbedarf und Zeitaufwand bei umfangreichen Datenbeständen.
Inkrementelles Backup
Das inkrementelle Backup nimmt nur Dateien in die Sicherung, die seit der letzten Sicherung geändert wurden. Dafür wird von der Sicherungssoftware ein sogenanntes Archivbit gesetzt. Nach dem Backup werden die Archivbits der gesicherten Dateien gelöscht. Zwar gehen so die täglichen Sicherungen sehr schnell vonstatten und benötigen nur wenig Platz, es gibt jedoch einen entscheidenden Nachteil: Wird ein Restore notwendig, reicht es nicht, ein einziges Medium einzulegen. Es müssen nach der Datenrücksicherung des letzten Vollbackups alle Medien zurückkopiert werden, auf denen inkrementell gesichert wurde.
Differenzbackup
Hierbei wird auch das Archivbit der inkrementellen Methode ausgewertet, jedoch erst nach einem erneuten Vollbackup zurückgesetzt. Die Folge ist, dass alle seit dem letzten Vollbackup geänderten Dateien gesichert werden und sich somit auf dem letzten Backupband alle in der aktuellen Woche geänderten Daten befinden. Damit wird der Restore bedeutend einfacher. Es muss im Katastrophenfall einfach das letzte Vollbackup zurückgesichert werden, anschließend dann die letzte Differenzsicherung.
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| | 05. | Welche Pflichtangaben müssen in eMails enthalten sein? | | | Der Gesetzgeber hat die Formvorschriften für E-Mails, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die als Geschäftsbriefe einzustufen sind, festgesetzt. Bei Verstoß droht ein Zwangsgeld!
Pflichtangaben auch in E-Mails erforderlich
Zum 1.1.2007 hat der Gesetzgeber die Formvorschriften für E-Mails, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die als Geschäftsbriefe einzustufen sind, klargestellt:
1. Adressatenkreis der Regelung
Beachtet werden müssen die Formvorschriften vorerst nur von Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind.
2. Was sind „Geschäftsbriefe“?
Als Geschäftsbrief gilt der gesamte externe Schriftverkehr des Unternehmens, d. h. jede Mitteilung, die an einen oder mehrere bestimmte Empfänger gerichtet ist – also auch Nachrichten, die wie E-Mails mit Hilfe von Telekommunikationssystemen übermittelt werden, wenn sie beim Empfänger in lesbarer Form im Print oder auf dem Bildschirm ankommen. Beispiele: Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Mängelrügen, Rücktrittserklärungen, Bestellscheine, Quittungen oder Mahnungen. Geschäftsbriefe sind nach außen gerichtet, wenn sie z. B. an Geschäftspartner oder Behörden verschickt werden. Ist der Adressat ein eigener Mitarbeiter, wird die Außenwirkung jedenfalls dann bejaht, wenn er als Vertragspartner (wie z. B bei Einstellung oder Abmahnung) anzusehen ist. Ein Geschäftsbrief liegt auch dann vor, wenn keine dauernde Geschäftsbeziehung angestrebt wird, sondern nur ein einmaliger Kontakt erfolgt. Beispiel: Übersendung einer Rechnung, wenn es sich um das einzige Schriftstück handelt, das nach der telefonischen Bestellung verschickt wird.
3. Formalien und drohende Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Einzelkaufmann: Die Mindestangaben für die Geschäftsbriefe von einem Einzelkaufmann umfassen
* die Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut,
* den Rechtsformzusatz,
* den Ort der Handelsniederlassung sowie
* das zuständige Handelsregistergericht und die Nummer, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Bei Verstoß droht ein Zwangsgeld (§ 37a Abs. 4 HGB).
OHG und KG: Es gelten als Pflichtangaben für Geschäftsbriefe, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind,
* der Rechtsformzusatz,
* der Sitz der Gesellschaft und
* das zuständige Handelsregistergericht und die Handelsregisternummer.
Bei Verstoß droht ebenfalls ein Zwangsgeld
GmbH: Das GmbHG regelt, dass der Geschäftsbrief
* neben den Angaben zu Rechtsform und Sitz der Gesellschaft, dem Registergericht und der Handelsregisternummer
* alle Geschäftsführer mit dem Familiennamen und einem ausgeschriebenen Vornamen enthalten muss. Die Pflicht zur Namensangabe gilt auch für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, falls ein solcher besteht.
* Werden Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, muss das Stammkapital angegeben werden und, wenn noch nicht alle Stammeinlagen in Geld geleistet worden sind, auch der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlage.
GmbH & Co. KG: Gemäß GmbHG gelten die Pflichtangaben für eine Personenhandelsgesellschaft, deren persönliche haftende Gesellschafterin eine juristische Person ist: D. h. es sind die Pflichtangaben für eine KG und für die GmbH einzuhalten (s. o.).
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